Bild der Redaktion
Titelthema
Zwischen Zwang und Selbstbestimmung

Die Burka wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder als „Symbol der Unterdrückung von Frauen“ angeprangert und kontrovers diskutiert, ob das öffentliche Tragen der Burka durch Gesetzte und Verordnungen untersagt werden solle oder ob es im Rahmen der Religionsfreiheit erlaubt sein solle oder sogar müsse.

Der Niqab ist ein Gesichtsschleier, der nur die Augen unbedeckt lässt. Wie auch die Burka diente er Beduinen in früheren Jahrhunderten als Schutz vor Sandkörnern.

1996 führten die fundamentalistischen Taliban die Burka als verpflichtende Vollverschleierung in Afghanistan ein. 2001 beendeten die US-Streitkräfte die Herrschaft der Taliban und dennoch legten nicht alle Frauen die Burka ab. In einer männerdominierten Gesellschaft, die Frauen auf das Geschlechtliche reduziert, ist die Burka auch ein Schutz. 

Trotz alledem löst diese Art der Verschleierung hierzulande in Zeiten des Terrorismus Irritationen, Unsicherheit und sogar Angst aus. Das Stück Stoff vor ihrem Gesicht macht sie für die westliche Gesellschaft suspekt, wie all die anderen Niqab-, Burka- oder Kopftuchträgerinnen. In Europa wird es als mobiles Gefängnis aus Stoff bezeichnet, welches den Frauen die eigene Identität und den sozialen Kontakt verwehrt. In viele europäischen Ländern ist das tragen von Burkas bereits verboten u.a. in Spanien, Frankreich und Belgien. In der Schweiz dürfen Muslima Kopf und Körper vollständig verschleiern. In Deutschland ist es der Zwiespalt zwischen moralischen als auch verfassungsrechtlichen Gründen, die eine Entscheidung über ein Verbot so heikel macht. Auf der einen Seite gehöre es zum Ausdruck von Identität und Glauben, also zum Grundrecht jedes Einzelnen, wie Amnesty International sagt. Dem gegenübersteht der Vorwurf, der Ganzkörperschleier unterdrücke die Frauen und sei deshalb rechtswidrig.

Die Frauen verlieren nach europäischem Verständnis ihr Gesicht durch die Burkas und nur durch genau diese können sie ihr Gesicht in muslimischen Ländern wahren. In den Köpfen der Menschen dort ist der gute Ruf einer Frau noch immer von der Verhüllung abhängig. Das Gesetz kann zwar geändert werden, doch die Tradition ist tiefer verankert.

Man kann nur spekulieren, ob eine verhüllte Frau das unter Zwang tut und den bodenlangen Schleier hasst, oder ob sie ihn stolz trägt. Eins steht schon jetzt fest, am Ende steht wohl niemand als Sieger da, denn ein Stück Freiheit geht so oder so verloren.


von unserer Redakteurin
Vanessa Sieg
Zurück | Drucken
URL: http://express.schluetersche.de/service/sms/zwischen-zwang-und-selbstbestimmung1.html
Zum Hauptmenü
Ausgabe: 1-2012